Yasmine-Lee Schwingenheuer | Rechtsanwältin & MediatorinYasmine-Lee Schwingenheuer | Rechtsanwältin & Mediatorin

  • Start
  • Über mich
  • Aktuelles
  • Kontakt
Termin vereinbaren
  • Home
  • Allgemein
  • Schlussrechnung trotz Mängel? So steuern Sie Abnahme, Zahlung & Verzug – rechtssicher nach BGB/ VOB/B

Blog

Freitag, 29 August 2025 / Published in Allgemein

Schlussrechnung trotz Mängel? So steuern Sie Abnahme, Zahlung & Verzug – rechtssicher nach BGB/ VOB/B

Viele Bauherren erleben dasselbe: Der Unternehmer drängt auf Abnahme und Schlusszahlung, obwohl noch Mängel bestehen oder Termine gerissen sind. Mit der richtigen Reihenfolge behalten Sie Kontrolle über Kosten und Zeit.

Wann ist die Schlussrechnung fällig?

In der Regel entsteht die Fälligkeit mit Abnahme (§ 641 Abs. 1 BGB). Eine fiktive Abnahme droht, wenn der Unternehmer eine angemessene Frist setzt und keine konkreten Mängel benannt werden; bei Verbrauchern allerdings nur mit Textform-Hinweis (§ 640 Abs. 2 BGB).

👉 Praxis: Reagieren Sie auf jedes Abnahmeverlangen sofort schriftlich: Benennen Sie die Mängel einzeln und verweigern Sie die Abnahme oder erklären Sie diese nur mit Vorbehalt.

Welche Rechte habe ich bei Mängeln?

Bestehen Mängel können Sie unter Nennung einer klaren Frist zuerst Nacherfüllung verlangen (§§ 634 Nr. 1, 635 BGB). Bleibt die aus, folgen Selbstvornahme mit Aufwendungsersatz (§ 637 BGB), Minderung oder Schadensersatz. Parallel dürfen Sie einen angemessenen Teil der Vergütung zurückhalten – als Faustregel das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten (§ 641 Abs. 3 BGB).

Was gilt bei Verzug und Terminüberschreitungen?

Bei fälliger, nicht erbrachter Leistung und Mahnung (oder entbehrlicher Mahnung) bestehen Verzugsansprüche – etwa Ersatzmiete, Stillstandskosten oder Vertragsstrafe (nur bei Vereinbarung).

👉 Praxis: Sichern Sie Beweise wie z.B. Bautagebuch, E-Mails, Fotos, Kostenbelege.

Zwei kurze Beispiele aus der Praxis:

▶️ Beispiel 1 – Fiktive Abnahme: Der Unternehmer setzt schriftlich eine Frist von 14 Tagen zur Abnahme. Der Bauherr antwortet nur: „Qualität unklar“. Folge: Ohne konkrete Mängelliste droht nach § 640 Abs. 2 BGB die Abnahmefiktion (bei Verbrauchern nur mit Textformhinweis). Dann wird die Schlussrechnung fällig. Besser daher: fristgerecht jeden Mangel einzeln benennen, die Abnahme verweigern, Beweise sichern und den Zugang nachweisbar dokumentieren.


▶️ Beispiel 2 – Mängel nach Kündigung: Nach verweigerter Sicherheit kündigt der Unternehmer berechtigt. Der BGH (16.04.2025, VII ZR 236/23) stellt klar: Eine Pflicht zur Mängelbeseitigung besteht nach der Kündigung nicht fort. Die Vergütung des Unternehmers ist allerdings wertmäßig um den Anteil zu kürzen, der auf den Mangel entfällt. Den Minderwert muss der Bauherr substantiiert darlegen – regelmäßig per Sachverständigengutachten; pauschales „Null“ genügt nicht. Ansprüche bleiben durchsetzbar: Auf Basis gesicherter Beweise kann sodann verhandelt oder geklagt werden, die Vergütung gekürzt werden lassen und Folgekosten gesondert geltend gemacht werden.


✅ Ihr nächster Schritt & wie wir helfen

Schicken Sie uns Vertrag, Nachträge, Zahlungsstand, Abnahmeverlangen und Mängelliste. Wir prüfen Fälligkeit/ Abnahme, formulieren fristfeste Mängelrügen, kalkulieren Zurückbehalte und beziffern Verzögerungsschäden – schnell, strukturiert, risikoarm.

📞 Jetzt Kontakt aufnehmen – telefonisch, per E-Mail oder direkt online über unsere Homepage. 📌 Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch. Wir liefern einen klaren Fahrplan inkl. Textbausteinen (Abnahmevorbehalt, Mängelrüge, Zurückbehalt, Selbstvornahme) – passgenau für Ihren Fall.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Einzelfallprüfung – Bebauungsvertrag/ VOB/B-Varianten können Abweichungen enthalten.

Tagged under: Abnahme, Bauvertrag, BGB, Mängelrechte, Schlussrechnung, Selbstvornahme, Verzug, Zurückbehalt

Neueste Beiträge

  • Zum Jahresbeginn…
  • Kanzleischließung vom 23.12.2025 bis 02.01.2026
  • Hinweis zur Mandatsannahme
  • Verkehrsunfall: So verhalten Sie sich richtig
  • Kanzlei vom 22. bis 24.10.2025 wegen Dozententätigkeit nur bedingt erreichbar

Ähnliche Beiträge

  • Zum Jahresbeginn…

    …wünschen wir Ihnen von Herzen ein gesund...
  • Kanzleischließung vom 23.12.2025 bis 02.01.2026

    Die Kanzlei bleibt vom 23.12.2025 bis einschlie...
  • Hinweis zur Mandatsannahme

    Um die Qualität der Bearbeitung der bereits übe...
  • Verkehrsunfall: So verhalten Sie sich richtig

    Was ist wichtig – kurz erklärt Ein Knall,...
  • Kanzlei vom 22. bis 24.10.2025 wegen Dozententätigkeit nur bedingt erreichbar

    Frau Rechtsanwältin Schwingenheuer leitet vom 2...

Archives

  • Januar 2026
  • Dezember 2025
  • November 2025
  • Oktober 2025
  • September 2025
  • August 2025
  • Juli 2025
  • Mai 2025
  • April 2025
  • März 2025
  • Februar 2025
  • Januar 2025
  • September 2024
  • November 2023
  • September 2023

Categories

  • Allgemein

ÜBER MICH

Yasmine Lee Schwingenheuer: Professionelle Rechtsanwältin & Mediatorin in Kassel und Umgebung. Fachwissen, Präzision, Engagement, Humanismus. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Baurecht, Strafrecht, internationales Familienrecht, Mediation. Verlässliche Beratung, maßgeschneiderte Lösungen.

Klasse 2000

KONTAKT

Kohlenstr. 25a
34317 Habichtswald

E-Mail: info@anwaeltin-kassel.de
Telefon: +49 5606 / 8774409
Mobil: +49 152 / 24658422

BÜROZEITEN & TERMINE

Mo - Fr: 09:00 – 12:30 Uhr
Di & Do: 13:30 – 15:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung

JETZT TERMIN VEREINBAREN
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2026 Yasmine-Lee Schwingenheuer
Rechtsanwältin & Mediatorin

Kassel | Habichtswald | Zierenberg | Ahnatal | Bad Emstal | Baunatal | Breuna |
Naumburg | Niedenstein | Schauenburg | Vellmar | Wolfhagen

TOP