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Freitag, 10 Oktober 2025 / Published in Allgemein

Verkehrsunfall: So verhalten Sie sich richtig

Was ist wichtig – kurz erklärt

Ein Knall, Adrenalin. Ein Verkehrsunfall verunsichert – entscheidend ist, in der richtigen Reihenfolge zu handeln. Mit klarem Plan schützen Sie Gesundheit, sichern Beweise und vermeiden rechtliche Nachteile. Unsere Kanzlei in Landkreis Kassel unterstützt Sie vom ersten Anruf bis zur vollständigen Regulierung: Abstimmung mit Polizei, Kommunikation mit Versicherern, Auswahl eines unabhängigen Sachverständigen und konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

👉 Wichtig: Am Unfallort gilt Ordnung vor Eile: Halten Sie an, sichern Sie die Unfallstelle, leisten Sie Hilfe und schaffen Sie Platz. Bei geringfügigem Blechschaden fahren Sie zügig an den rechten Fahrbahnrand, um Folgeunfälle zu vermeiden (§ 34 StVO). Auf mehrspurigen Straßen außerorts und auf Autobahnen bilden Sie die Rettungsgasse (§ 11 Abs. 2 StVO). Entfernen Sie sich nicht unerlaubt – sonst droht § 142 StGB.

Wie kommen Sie rechtlich ans Ziel?

Zivilrechtlich gilt: Der Schädiger muss den Zustand herstellen, der ohne den Unfall bestünde – Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen (§ 249 BGB). Ihre Ansprüche können Sie unmittelbar gegen den Haftpflichtversicherer des Gegners richten (§ 115 VVG). Als Geschädigte:r dürfen Sie eine eigene Werkstatt und einen eigenen Kfz-Sachverständigen wählen. Derartige erforderliche Kosten sind grundsätzlich zu ersetzen. Der BGH hat 2024 die Grundsätze des „Werkstattrisikos“ ausdrücklich auch auf Sachverständigenkosten übertragen (Urteil vom 12.03.2024 – VI ZR 280/22).

Was sagen aktuell die Gerichte? Zwei Beispiele aus Hessen:

▶️ Anscheinsbeweis bei Alkohol: Das OLG Frankfurt hat entschieden: Ereignet sich ein Unfall unter Umständen, die ein nüchterner Fahrer gemeistert hätte, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass die Trunkenheit ursächlich war. Ergebnis: Eine Haftungsquote deutlich zulasten des alkoholisierten Fahrers und die Geschädigte erhielt u. a. Schmerzensgeld. (OLG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2024 – 26 U 11/23)

▶️ Notbremsassistent & Auffahrunfall auf der A5 (Richtung Kassel/ Hannover): Beim unverschuldeten Auslösen des Notbremsassistenten überwiegt die Haftung des Lkw-Auffahrenden wegen zu geringen Sicherheitsabstands. Das OLG Frankfurt (Urteil vom 09.03.2021 – 23 U 120/20) nahm eine 2/3-Haftung des Lkw an. Dies ist praxisrelevant auf hessischen Autobahnen.

👉 Aktuell ebenfalls wichtig: Der BGH hat 2024 die sogenannte „Lückenrechtsprechung“ präzisiert. Grundsätzlich besteht die Pflicht, beim Überholen einer Kolonne im Falle einer sich auftuenden Lücke wegen des dann häufig zu gewärtigenden Querverkehrs besonders besonnen und rücksichtsvoll zu fahren und nicht auf die Einhaltung der eigenen Vorfahrt zu vertrauen (sog. Lückenrechtsprechung). Diese besteht nicht im Fall des bloßen Vorbeifahrens an einem in zweiter Reihe vor einer Grundstückseinfahrt stehenden Lkw. Somit löst nicht jede „Lücke“ erhöhte Sorgfaltsanforderungen des Überholenden aus (BGH, Urteil vom 04.06.2024 – VI ZR 374/23).

Welche Beweise sind sinnvoll – darf die Dashcam helfen?

Sichern Sie Fotos und Videos (Fahrzeuge, Spuren, Umfeld, Sicht/Beleuchtung), neutrale Zeugen- und Kontaktdaten, das Polizei-Aktenzeichen, Werkstatt- und Diagnosedaten inkl. EDR/ Telematik, Überwachungsvideos (Tankstelle/ Parkplatz – Fristen!), Unfallbericht/ Skizze, medizinische Unterlagen/ Fotos, Kostenbelege (Abschleppen, Mietwagen, Fahrten) sowie zeitnahe Notizen zu Zeit, Ort und Ablauf.

Auch Dashcam-Aufnahmen sind im Zivilprozess grundsätzlich verwertbar. Das hat der BGH bereits 2018 klargestellt (BGH, Urteil vom 15.05.2018 – VI ZR 233/17). Es bleibt der Datenschutz zu beachten, aber für die Wahrheitsfindung kann das Video entscheidend sein. Sichern Sie die Datei unverzüglich.

Wann sollten Sie die Polizei rufen?

Rufen Sie die Polizei, wenn Personenschäden vorliegen, Unfallflucht droht oder geschieht, wenn Alkohol- oder Drogenverdacht besteht, der Hergang unklar ist oder Streit bzw. Aggression herrscht. Ebenfalls bei blockierter Fahrbahn, bei Gefahrstoffen oder Öl, bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug oder wenn Daten nicht austauschbar sind.
Nicht zwingend ist die Polizei zu rufen bei Bagatellschäden ohne Streit: Sichern, an den Rand fahren, Beweise sammeln, Daten austauschen. Bei späterer Uneinigkeit hilft die zeitnahe anwaltliche Einordnung.

Besonderheit Leasingfahrzeuge – was ist zu beachten?

Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug prüfen Sie den Leasingvertrag und informieren Sie den Leasinggeber sofort schriftlich. Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Ohne Zustimmung des Eigentümers keine Reparatur, Gutachter- oder Werkstattwahl (Partnerwerkstattpflicht möglich). Geben Sie keine Schuldanerkenntnisse ab. Holen Sie eine Abtretung; Inkassovollmacht oder eine Zahlungsanweisung des Leasinggebers ein: Rechnungen sind regelmäßig auf den Eigentümer auszustellen. Bei Totalschaden erfolgt die Abrechnung über den Leasinggeber. Prüfen Sie die GAP-Deckung, um Restschuld-Lücken zu vermeiden.

Was sollten Sie konkret tun?

  1. Sichern & melden: Nutzen Sie Warnblinker, Warnweste und Warndreieck. Leisten Sie erste Hilfe. Bilden Sie ggf. eine Rettungsgasse. Bei Personenschaden, Streit, Unfallflucht oder hohem Schaden rufen Sie die Polizei.
  2. Beweise sammeln – ohne Schuldeingeständnis: Fotos/ Video (auch Spuren, Umfeld), neutrale Zeugen, Kennzeichen, Skizze/ Unfallbericht, Einsatzdaten der Polizei/ der Rettung, Dashcam sichern; keine vorschnellen „Schuld“-Aussagen; bei Wegfahren des Gegners umgehend Meldung.
  3. Professionell regulieren: Unabhängigen Sachverständigen und anwaltliche Vertretung früh beauftragen.

✅ Was kann unsere Kanzlei in Habichtswald für Sie tun?

Wir ordnen die Beweise, beauftragen den neutralen Gutachter, berechnen alle Schadenspositionen (inkl. Nutzungsausfall/ Wertminderung) und verhandeln mit der Versicherung auf Augenhöhe. Durch aktuelle Rechtsprechung – vom OLG Frankfurt bis zum BGH – kennen wir die Stellschrauben, die Ihren Ersatz maximieren und Ihr Risiko minimieren. Wir setzen Ihre Ansprüche effizient durch – nötigenfalls direkt gegen den Versicherer.

📞 Jetzt Kontakt aufnehmen – telefonisch, per E-Mail oder direkt online über unsere Homepage.
💼 Wir klären Ihre nächsten Schritte zeitnah und verständlich.

Tagged under: Anwalt Verkehrsrecht, Kanzlei Habichtswald, Kanzlei Kassel, Polizei, richtiges Verhalten, Sachverständiger, Verkehrsunfall

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