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Ostergrüße der Rechtsanwaltskanzlei Schwingenheuer

Frohe Ostern!

Die Osterzeit ist eine schöne Gelegenheit, kurz innezuhalten, neue Kraft zu schöpfen und mit Zuversicht auf das zu blicken, was vor uns liegt.Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien schöne Feiertage, erholsame Stunden und viele gute Momente – und vor allem, dass für Sie alles im Lot bleibt. Zugleich möchten wir uns herzlich für das Vertrauen
Frau Rechtsanwältin Schwingenheuer moderiert vom 09.03.2026 eine das „Forum Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf Probe“ an der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen und leitet dort den Workshop „Kognitive Verzerrungen im Rahmen der Entscheidungsfindung“. Die Kanzlei ist an diesem Tag nur per E-Mail und eingeschränkt telefonisch erreichbar.
Frau Rechtsanwältin Schwingenheuer leitet vom 16. bis 20.02.2026 eine Veranstaltung zum Thema „Psychologische Rhetorik und andere Urteilseinflüsse vor Gericht“ an der Deutschen Richterakademie in Trier. Die Kanzlei ist an diesen Tagen nur per E-Mail und eingeschränkt telefonisch erreichbar.
Viele Paare schieben das Thema weg – verständlich. Ein Ehevertrag wirkt schnell „unromantisch“, eine Scheidungsfolgenvereinbarung klingt nach endgültigem Bruch. In der Praxis sind beide Instrumente oft vor allem eins: Planbarkeit. Und zwar genau dort, wo es sonst teuer, zermürbend oder unfair werden kann – bei Vermögen, Immobilie, Selbstständigkeit, Kindern und laufenden Verpflichtungen. 👆Hinweis: Dieser Beitrag
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