Dienstwagen entzogen? So sichern Sie Ihr Recht – nach aktueller BAG-Rechtsprechung
Freitag, 26 September 2025
by Anwältin Kassel
Worum geht es konkret? Viele Arbeitnehmer:innen verlieren nach Kündigung und Freistellung von heute auf morgen die Privatnutzung des Dienstwagens. Dabei ist die Privatnutzung ein vergütungsrelevanter Sachbezug – also Teil Ihres Lohns. Ein Entzug ist nur unter engen Voraussetzungen wirksam. Das BAG hat dies 2025 präzisiert. (Rechtsgrundlagen: §§ 611a Abs. 2 BGB, 107 Abs. 2 GewO,
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